COVID-19-Investitionsprämie

Ab dem 01.09.2020 bis zum 28.02.2021 kann als Unternehmen für Neuinvestitionen die COVID-19-Investitionsprämie beantragt werden.
Diese Förderung soll als Anreiz für Unternehmen dienen, zu investieren und damit Betriebsstandorte und Arbeitsplätze zu sichern. Gefördert werden hierbei Neuinvestitionen die ab dem 01.08.2020 getätigt wurden. Die Förderung beträgt 7% bzw. 14% der Projektkosten.

IT nanoni steht Ihnen hierbei als kompetenter Ansprechpartner bei der Umsetzung von Projekten im Bereich Digitalisierung zur Verfügung.
Im Folgenden finde Sie die wichtigsten Fakten zusammengefasst.

Welche Investitionen werden gefördert?

Aktivierungspflichtige Neuinvestitionen, die ab 01.08.2020 von Unternehmen getätigt wurden. Für eine Förderung muss die Investition mindestens € 5.000,– und maximal € 50 Mio. betragen.

Wie hoch ist die Prämie?

Grundsätzlich 7% der Anschaffungskosten.

In den Bereichen

  • Digitalisierung
  • Ökologisierung und
  • Gesundheit / Life-Science

verdoppelt sich die Prämie auf 14% der Anschaffungskosten.

Welche Investitionen werden nicht gefördert?

(Neu-)Investitionen, die vor dem 01.08.2020 getätigt wurden.
Neuinvestitionen unter € 5.000,–.
Neuinvestetionen über € 50. Mio.

Antragszeitraum

01.09.2020 – 28.02.2021
Erste Maßnahmen wie z.B. Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, Anzahlungen, etc. müssen während des Antragszeitraums gesetzt werden.

Der Antrag kann über den aws Fördermanager gestellt werden.